Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Pascal Eiermann, Vintage Iron Parts, Stockenweiler 22, 88138 Hergensweiler, E-Mail office@vintage-iron-parts.de (nachfolgend „Anbieter")

und dem Kunden, die über das Angebot unter www.vintage-iron-parts.de angebahnt werden.

(2) Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde teilt dem Anbieter vor Vertragsschluss mit, in welcher Eigenschaft er handelt. Handelt er als Unternehmer, gibt er zusätzlich Firma und Anschrift sowie, falls vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Leistungen des Anbieters und Abgrenzung der Vertragsarten

(1) Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:

a) Verkauf neuer und gebrauchter Teile für Harley-Davidson-Motorräder der Baujahre 1936 bis 1969, Dellorto-Vergaser sowie Kennzeichenhalter, b) Verkauf eigener Custom-Bike-Aufbauten und Hot Rods, c) Reparatur und Restaurierung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im Kundenauftrag.

(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 Buchstabe a und b gilt Teil A dieser Bedingungen (Warenverkauf). Es handelt sich um Kaufverträge nach §§ 433 ff. BGB.

(3) Für die Leistungen nach Absatz 1 Buchstabe c gilt Teil B dieser Bedingungen (Werkleistungen). Es handelt sich um Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB.

(4) Umfasst ein Auftrag sowohl die Lieferung von Teilen als auch deren Einbau oder Bearbeitung, richtet sich die Einordnung nach dem Schwerpunkt der geschuldeten Leistung. Steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, gilt für den gesamten Auftrag Teil B. In diesem Fall werden Material und Arbeitszeit im Angebot getrennt ausgewiesen.

(5) Stellt der Anbieter aus eigenem Material eine Sache nach den Vorgaben des Kunden her und liefert sie, gilt § 650 BGB. Auf diesen Vertrag findet Kaufrecht Anwendung, es gilt Teil A.

(6) Teil C gilt für alle Verträge.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Diese Website enthält keinen Bestellvorgang. Die Darstellung von Teilen, Fahrzeugen und Leistungen ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.

(2) Der Kunde stellt seine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder auf anderem Weg. Diese Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet den Kunden zu nichts.

(3) Der Anbieter beantwortet die Anfrage mit einem verbindlichen Angebot in Textform, in der Regel per E-Mail. Das Angebot enthält die wesentlichen Merkmale der Ware oder Leistung, den Gesamtpreis einschließlich Steuern, gegebenenfalls anfallende Versandkosten, die Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie gegenüber Verbrauchern alle nach Art. 246a EGBGB erforderlichen Informationen einschließlich der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Angebot beigefügt oder darin verlinkt.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt. Nennt das Angebot keine Frist, ist der Anbieter zwei Wochen ab Zugang daran gebunden.

(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Anfrage zu beantworten oder ein Angebot abzugeben, und kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Teil A: Warenverkauf

§ 4 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

Noch zu ergänzen: Umsatzsteuerhinweis. Wird in dieser Woche nachgetragen.

(3) Versandkosten sind im Preis nicht enthalten, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sie werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Bei Abholung fallen keine Versandkosten an.

(4) Für Teile, deren Preis auf der Website nicht angegeben ist, nennt der Anbieter den Preis im Angebot nach § 3 Abs. 3.

§ 5 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung im Voraus, soweit im Einzelfall nichts anderes in Textform vereinbart wird. Die Bankverbindung wird im Angebot mitgeteilt.

(2) Bei Abholung ist Barzahlung möglich, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Noch zu ergänzen: Weitere Zahlungsarten, falls angeboten. Werden in dieser Woche nachgetragen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Lieferung, Abholung und Versand

(1) Die Übergabe erfolgt wahlweise durch Abholung am Standort Stockenweiler 22, 88138 Hergensweiler nach vorheriger Terminvereinbarung oder durch Versand. Der gewünschte Weg wird im Angebot festgelegt.

(2) Eine Besichtigung von Teilen und Fahrzeugen vor Ort ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

(3) Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands und, nach vorheriger Vereinbarung, in weitere europäische Länder. Versandart, Versandkosten und voraussichtliche Lieferzeit werden im Angebot genannt.

(4) Fahrzeuge, also Motorräder und Hot Rods, werden grundsätzlich zur Abholung angeboten. Ein Versand ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

(5) Ist eine bestellte Ware nicht verfügbar, weil sie zwischenzeitlich anderweitig veräußert wurde, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

§ 7 Gefahrübergang

(1) Bei Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Kunden über.

(2) Beim Versand an einen Verbraucher geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte Person über (§ 475 Abs. 2 BGB). Der Anbieter trägt bis dahin das Versandrisiko.

(3) Beim Versand an einen Unternehmer geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transporteur über (§ 447 BGB).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Versandkosten Eigentum des Anbieters.

§ 9 Gewährleistung beim Warenverkauf

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.

(2) Neue Waren: Für neue Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung.

(3) Gebrauchte Waren, Verkauf an Verbraucher: Für gebrauchte Waren beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls zwei Jahre ab Ablieferung. Eine Verkürzung auf ein Jahr ist nach § 476 Abs. 2 BGB nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Der Anbieter weist auf eine solche Verkürzung, wenn er sie vereinbaren möchte, im Angebot nach § 3 Abs. 3 an gesonderter, hervorgehobener Stelle hin. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung bleibt es bei zwei Jahren.

(4) Zustand gebrauchter Teile und Fahrzeuge: Der Anbieter beschreibt den Zustand gebrauchter Teile und Fahrzeuge im Angebot nach bestem Wissen und benennt ihm bekannte Mängel ausdrücklich. Soll die vereinbarte Beschaffenheit von dem abweichen, was der Kunde üblicherweise erwarten kann (§ 434 Abs. 3 BGB), etwa weil ein Teil unvollständig, nicht funktionsfähig oder ausschließlich als Ersatzteilspender geeignet ist, wird dies gegenüber Verbrauchern nach § 476 Abs. 1 S. 2 BGB im Angebot gesondert und ausdrücklich vereinbart.

(5) Verkauf an Unternehmer: Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren kann die Mängelhaftung gegenüber Unternehmern im Einzelfall durch gesonderte Vereinbarung in Textform weitergehend ausgeschlossen werden.

(6) Untersuchungs- und Rügepflicht im Handelsverkehr: Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und einen erkennbaren Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB). Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung zu machen.

(7) Die Absätze 3 und 5 gelten nicht für Ansprüche auf Schadensersatz. Für diese gilt § 20.

§ 10 Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Warenkauf

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1, § 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher mit dem Angebot nach § 3 Abs. 3 in Textform übermittelt. Sie sind zusätzlich in Teil C, § 22 dieser Bedingungen abgedruckt.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ob dieser Ausschluss im Einzelfall greift, teilt der Anbieter im Angebot ausdrücklich mit.

(3) Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die im Ladengeschäft beziehungsweise im Showroom in Hergensweiler unter gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien geschlossen werden.

Teil B: Werkleistungen (Reparatur und Restaurierung)

§ 11 Gegenstand

(1) Teil B gilt für Reparatur-, Wartungs- und Restaurierungsarbeiten, die der Anbieter an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen des Kunden ausführt.

(2) Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus dem Auftrag. Arbeiten, die darüber hinausgehen, führt der Anbieter nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden aus. § 13 bleibt unberührt.

(3) Der Anbieter darf sich zur Ausführung Dritter bedienen, insbesondere für Speziallackierungen, Motorenarbeiten oder Galvanik. Er bleibt Vertragspartner des Kunden.

§ 12 Annahme des Fahrzeugs, Zustandsprotokoll

(1) Bei Übergabe des Fahrzeugs oder Teils an den Anbieter wird ein Zustandsprotokoll erstellt, das den äußerlich erkennbaren Zustand, den Kilometerstand und vorhandene Beschädigungen festhält. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.

(2) Der Kunde entfernt vor der Übergabe persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug. Für zurückgelassene Gegenstände haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 20.

(3) Der Kunde versichert, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist. Steht das Fahrzeug im Eigentum eines Dritten, etwa aufgrund einer Sicherungsübereignung oder eines Leasingvertrags, teilt der Kunde dies bei Auftragserteilung mit.

§ 13 Kostenanschlag und Mehraufwand

(1) Der Anbieter erstellt auf Wunsch einen Kostenanschlag. Der Kostenanschlag ist unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags.

(2) Ist die Erstellung des Kostenanschlags mit einem erheblichen Aufwand verbunden, etwa weil dafür Baugruppen zerlegt werden müssen, kann der Anbieter eine Vergütung dafür verlangen. Das setzt eine vorherige Vereinbarung in Textform voraus, in der die Höhe der Vergütung beziffert ist (§ 632 Abs. 3 BGB).

(3) Zeichnet sich ab, dass der Kostenanschlag wesentlich überschritten wird, zeigt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich an (§ 649 Abs. 2 BGB).

Noch zu ergänzen: Toleranz beim Kostenvoranschlag. Wird in dieser Woche nachgetragen.

(5) Verweigert der Kunde die Freigabe, kann er den Vertrag kündigen. In diesem Fall steht dem Anbieter die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen nach § 645 Abs. 1 BGB zu, sowie der Ersatz der Kosten für das Wiederzusammenfügen oder für die Herstellung eines transportfähigen Zustands, soweit der Kunde dies verlangt.

Noch zu ergänzen: Stundensatz der Werkstatt. Wird in dieser Woche nachgetragen.

§ 14 Fertigstellung und Abnahme

(1) Der Anbieter zeigt dem Kunden die Fertigstellung an und fordert ihn zur Abnahme auf.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen (§ 640 Abs. 1 BGB). Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.

(3) Nimmt der Kunde das Werk nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist ab, ohne dabei mindestens einen Mangel zu benennen, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Anbieter ihn zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht oder nicht mit Mängelangabe erklärten Abnahme hingewiesen hat.

(4) Mit der Abnahme werden die Vergütung fällig (§ 641 Abs. 1 BGB), beginnt die Verjährung der Mängelansprüche (§ 634a Abs. 2 BGB) und geht die Gefahr auf den Kunden über (§ 644 Abs. 1 BGB).

§ 15 Mängelansprüche bei Werkleistungen

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB).

(2) Gegenstand der Mängelhaftung ist die vom Anbieter erbrachte Arbeitsleistung und das von ihm dafür verwendete Material, nicht der allgemeine Zustand oder das Alter des Fahrzeugs. Für Mängel, die auf dem Alter, dem Vorzustand oder auf Vorschäden des Fahrzeugs beruhen und die nicht Gegenstand des Auftrags waren, haftet der Anbieter nicht.

(3) Stellt der Anbieter Teile bei, die er zuvor an den Kunden verkauft hat, richten sich die Mängelansprüche für die Arbeitsleistung nach diesem Paragraphen und für das Teil nach § 9. Umfasst der Auftrag Lieferung und Einbau und liegt der Schwerpunkt auf der Arbeitsleistung, gilt für das Ganze dieser Paragraph (§ 2 Abs. 4).

(4) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme.

(5) Die Absätze 1 und 4 gelten nicht für Ansprüche auf Schadensersatz. Für diese gilt § 20.

§ 16 Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Werkleistungen

(1) Wird der Auftrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters mit einem Verbraucher geschlossen, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1, § 355 BGB zu. Die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular werden ihm mit dem Angebot nach § 3 Abs. 3 in Textform übermittelt.

(2) Der Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB für kundenspezifisch angefertigte Waren gilt für Reparatur- und Restaurierungsaufträge am Fahrzeug des Kunden nicht, weil dabei keine Ware geliefert, sondern eine Leistung an einer bereits im Eigentum des Kunden stehenden Sache erbracht wird.

(3) Soll mit der Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist dafür das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Der Anbieter holt dieses Verlangen gesondert ein und weist den Verbraucher zugleich darauf hin, dass er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten hat (§ 357a Abs. 2 BGB) und dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag wird dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten.

(4) Ohne ein Verlangen nach Absatz 3 beginnt der Anbieter erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit.

§ 17 Abholung, Standgeld, Pfandrecht und Verwertung

Noch zu ergänzen: Karenzfrist bis zum Standgeld. Wird in dieser Woche nachgetragen.

Noch zu ergänzen: Höhe des Standgelds. Wird in dieser Woche nachgetragen.

(3) Dem Anbieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an dem in seinen Besitz gelangten Fahrzeug oder Teil zu (§ 647 BGB). Darüber hinaus vereinbaren die Parteien ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug oder Teil zur Sicherung der Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag. Bis zur vollständigen Bezahlung kann der Anbieter die Herausgabe verweigern.

(4) Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht und holt er das Fahrzeug oder Teil trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht ab, kann der Anbieter das Pfand nach den gesetzlichen Vorschriften verwerten. Er droht die Verwertung zuvor in Textform an und wartet nach der Androhung mindestens einen Monat ab (§§ 1234 ff. BGB). Alternativ kann der Anbieter nach § 383 BGB vorgehen und den Erlös nach Abzug seiner Forderungen und Kosten hinterlegen. Ein etwaiger Überschuss steht dem Kunden zu.

(5) Der Anbieter wird das Fahrzeug in keinem Fall ohne vorherige Androhung und ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen verwerten.

§ 18 Altteile

(1) Ausgebaute Altteile bleiben Eigentum des Kunden.

(2) Möchte der Kunde ausgebaute Altteile zurückerhalten, teilt er dies bei Auftragserteilung mit. Die Teile werden dann bei Abholung übergeben.

(3) Verzichtet der Kunde auf die Rückgabe, überträgt er dem Anbieter das Eigentum an den Altteilen. Der Anbieter verwertet oder entsorgt sie fachgerecht.

(4) Hat der Kunde die Rückgabe verlangt, die Altteile aber nicht innerhalb von vier Wochen nach Anzeige der Abholbereitschaft abgeholt, kann der Anbieter sie nach vorheriger Ankündigung in Textform verwerten oder entsorgen.

(5) Kosten für die Entsorgung von Betriebsstoffen, insbesondere Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Kraftstoffresten, sowie von Batterien werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.

§ 19 Probefahrten

(1) Der Anbieter ist berechtigt, mit dem Fahrzeug des Kunden Fahrten durchzuführen, soweit das erforderlich ist, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen oder nachzuweisen. Der Kunde erteilt hierzu mit der Auftragserteilung seine Zustimmung.

Noch zu ergänzen: Angaben zu Probefahrten und Versicherungsschutz. Werden in dieser Woche nachgetragen.

(3) Probefahrten durch den Kunden selbst bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Teil C: Gemeinsame Bestimmungen

§ 20 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso haftet er unbeschränkt, soweit er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Zu den Pflichten im Sinne von Absatz 2 gehört bei Werkleistungen insbesondere die sorgfältige Verwahrung des vom Kunden übergebenen Fahrzeugs oder Teils.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 21 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 22 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei einer Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Noch zu ergänzen: Telefonnummer

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Noch zu ergänzen: Geschätzter Höchstbetrag der Rücksendekosten bei sperriger Ware. Wird in dieser Woche nachgetragen.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss und vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Pascal Eiermann Vintage Iron Parts Stockenweiler 22 88138 Hergensweiler E-Mail: office@vintage-iron-parts.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.